FAQs – Frequently asked questions
Wie lege ich einen neuen Patienten an?
Wie lege ich einen neuen Patienten an?
Wenn Sie Zugangsdaten für das CEDATA-GPGE Patientenregister haben und sich einloggen, gehen Sie oben in der Navigationsleiste auf "Patienten" und dann auf "+ Neuanlage". Es öffnet sich eine Maske um mit der Dateneingabe zu beginnen.
Wie bekomme ich einen Zugang zum Register?
Wie bekomme ich einen Zugang zum Register?
Um Zugangsdaten zum CEDATA-GPGE Patientenregister zu erhalten, folgen Sie bitte den Hinweisen hier auf der Unterseite für Ärzte.
Wen erreiche ich bei Fragen?
Wen erreiche ich bei Fragen?
Wenn Sie Fragen zum CEDATA-GPGE Patientenregister haben, schauen Sie bitte, ob das Handbuch im Downloadbereich Ihnen behilflich sein kann. Falls nicht, schreiben Sie bitte eine EMail an studienzentrale@paediat.med.uni-giessen.de
Wo finde ich die Dokumentationsbögen?
Wo finde ich die Dokumentationsbögen?
Die Dokumentationsbögen finden Sie im CEDATA-GPGE Patientenregister bei den herunterzuladenden Dokumenten.
Wie erfolgt die Dokumentation der Daten?
Wie erfolgt die Dokumentation der Daten?
Sie können die Daten direkt in das eCRF eingeben oder vorab auf Papier dokumentieren. Ausgefüllte Papierbögen müssen nach der digitalen Eingabe nicht archiviert werden und können datenschutzkonform vernichtet werden.
Wo finde ich das Studienprotokoll?
Wo finde ich das Studienprotokoll?
Das CEDATA-Register hat kein klassisches Studienprotokoll. Stattdessen stellen wir unter https://cedata-v2.fb11.uni-giessen.de/document_groups im Ordner "Ethik" eine Projektbeschreibung zur Verfügung.
Welcher Patient bekommt welche Einwilligung?
Welcher Patient bekommt welche Einwilligung?
- 0 bis 11 Jahre: Die Erziehungsberechtigten unterschreiben grundsätzlich auf dem Bogen "12-17". Für Kinder zwischen 7 und 11 Jahren kann zusätzlich ein kindgerechter Informationsbogen ausgehändigt werden.
- 12 bis 17 Jahre: Die Erziehungsberechtigten unterschreiben auf dem Bogen "12-17". Ab 12 können die Kinder selbst mit unterschreiben.
- ab 18 Jahren: Die Patienten unterschreiben eigenständig auf der Einwilligung für Volljährige.
Wo finde ich die Einwilligungserklärungen für die Patienten?
Wo finde ich die Einwilligungserklärungen für die Patienten?
Die Einwilligungserklärungen finden Sie im CEDATA Patientenregister und hier in unserem Downloadbereich.
Was muss ich bei den Einwilligungserklärungen beachten?
Was muss ich bei den Einwilligungserklärungen beachten?
Je nach Altersgruppe des Patienten stellen wir spezifische Einwilligungserklärungen bereit. Für Kinder unter 12 Jahren bieten wir lediglich eine Patienteninformation an. Für Jugendliche im Alter von 12 bis 17 Jahren sowie für Erwachsene ab 18 Jahren gibt es jeweils gesonderte Einwilligungserklärungen, die den Anforderungen der jeweiligen Altersgruppe angepasst sind.
Sie finden alle Einwilligungserklärungen in unserem Downloadbereich.
Was mache ich, wenn ich mein Passwort vergessen habe?
Was mache ich, wenn ich mein Passwort vergessen habe?
Wenn Sie Ihr Passwort zum Einloggen in das CEDATA-GPGE Register vergessen haben, schreiben Sie bitte eine EMail an studienzentrale@paediat.med.uni-giessen.de und das CEDATA-Team wird Ihnen ein neues zur Verfügung stellen.
Ethikantrag: Wo finde ich das Erstvotum?
Ethikantrag: Wo finde ich das Erstvotum?
Ist eine Wiederaufnahme möglich? Das aktuelle Erstvotum finden Sie unter https://cedata-v2.fb11.uni-giessen.de/document_groups im Ordner "Ethik". Eine Wiederaufnahme ist in der Regel ohne erneutes Votum möglich, bitte klären Sie dies jedoch zur Sicherheit vorab kurz mit Ihrer zuständigen lokalen Ethikkommission.
Wo finde ich die Einwilligungserklärungen als .docx-Datei?
Wo finde ich die Einwilligungserklärungen als .docx-Datei?
Standardmäßig stellen wir Ihnen die Einwilligungsdokumente als PDF zur Verfügung. Falls Sie zentrumsspezifische Änderungen an den Formularen vornehmen wollen, schicken wir Ihnen die bearbeitbaren Word-Dateien auf Anfrage gerne zu.
Wie oft sollen Ambulanztermine dokumentiert werden?
Wie oft sollen Ambulanztermine dokumentiert werden?
Pro Patient sollten 2-4 Meldungen pro Jahr erfolgen. Ebenso ist es wünschenswert, dass alle stationären Aufenthalte dokumentiert werden.
